AUSLÄNDER- UND ASYLRECHT
Ausländerrecht
Der Zuzug von Ausländern in die Bundesrepublik
Deutschland richtet sich nach dem Aufenthaltsgesetz.
Visafragen
Ausländer, die nach Deutschland einreisen
möchten, müssen bei der Deutschen Botschaft
in ihrem Heimatland einen Visumantrag stellen.
Ein Visum kann zum Zweck des Familiennachzugs,
des Sprach- oder Studienaufenthaltes sowie zur
Arbeitsaufnahme gewährt werden.
Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis
Das Aufenthaltsgesetz kennt zwei Aufenthaltstitel,
die (befristete) Aufenthaltserlaubnis und die
(unbefristete) Niederlassungserlaubnis. Bei erstmaligem
Aufenthalt wird regelmäßig eine befristete
Aufenthaltserlaubnis erteilt. Die Niederlassungserlaubnis
kann grundsätzlich nach fünf Jahren
erteilt werden. Sie kann jedoch bereits nach drei
Jahren erteilt werden, wenn Sie mit Ihrem deutschen
Kind in familiärer Lebensgemeinschaft leben,
mit einem Deutschen bzw. einer Deutschen verheiratet
sind oder in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft
leben. In Ausnahmefällen kann einem hochqualifizierten
Ausländer eine Niederlassungserlaubnis bereits
bei der erstmaligen Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis
erteilt werden.
Arbeitserlaubnis
Wir beraten Sie, welche Beschäftigungsverhältnisse
arbeitsgenehmigungsfrei sind und unter welchen
Voraussetzungen Sie eine Arbeitserlaubnis oder
eine Arbeitsberechtigung erlangen.
Eheschließungen und Eingetragene Lebenspartnerschaften
mit ausländischen Partnern
Ausländer, die in Deutschland heiraten oder
eine Eingetragene Lebenspartnerschaft begründen
wollen, werden mit einer Vielzahl bürokratischer
Hürden konfrontiert. Besonders kompliziert
ist die Situation, wenn der Ausländer lediglich
über eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung
zur Durchführung des Asylverfahrens verfügt.
Einbürgerung und Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
durch Geburt
Nach acht Jahren rechtsmäßigen gewöhnlichen
Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland
kann ein Ausländer durch Einbürgerung
die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
In Ausnahmefällen besteht bereits nach sieben
Jahren die Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft
zu erwerben, bei Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft
oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit
einem Deutschen bzw. einer Deutschen bereits nach
drei Jahren. Ein Kind ausländischer Eltern
erwirbt durch seine Geburt in der Bundesrepublik
Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit,
wenn ein Elternteil bereits seit acht Jahren seinen
rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt
in der Bundesrepublik Deutschland und eine Aufenthaltsberechtigung
oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
bzw. Niederlassungserlaubnis besitzt.
Asylrecht
Wer in der Bundesrepublik Deutschland Schutz
vor politischer Verfolgung sucht, kann beim Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge einen
Asylantrag stellen. Im Falle der Ablehnung kann
die Anerkennung als Asylberechtigter vor dem Verwaltungsgericht
eingeklagt werden. Hierbei sind vor allem die
kurzen Rechtsmittelfristen zu beachten.
Strafrecht
Wir übernehmen Ihre Verteidigung bei Strafverfahren
wegen Taten, die ausschließlich von Ausländern
begangen werden können, wie die sogenannte
"Scheinehe" und der "illegale Aufenthalt".
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