KOSTEN UND HONORARE
Die Honorierung der anwaltlichen Tätigkeit
erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) oder wird frei in Form von Pauschal- oder
Zeitvergütungen vereinbart.
Erstberatungen können nach dem RVG 190,00
EUR zzgl. Auslagen und gesetzlicher MwSt. kosten.
Sofern Sie über keine Rechtsschutzversicherung
verfügen, bieten wir Ihnen eine Erstberatung
für 100,00 EUR an.
Sozialgeldempfänger, Bezieher von Arbeitslosengeld
II und Personen mit vergleichbar geringem Einkommen
haben darüber hinaus die Möglichkeit,
Beratungshilfe aus staatlichen Mitteln in Anspruch
zu nehmen. Sie zahlen an den Rechtsanwalt lediglich
eine Gebühr von 10,00 EUR. Über die
Voraussetzungen der Gewährung von Beratungshilfe
informieren wir Sie selbstverständlich telefonisch
und kostenlos.
Scheuen Sie sich nicht, die Beratungskosten vor
der Terminvereinbarung zu erfragen.
Die Kosten einer Scheidung können Sie mit unserem Kostenrechner ermitteln.
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